In der Sommersaison erreichen uns vermehrt Anfragen von Touristen, Radfahrern und Wanderern bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten und Kurzzeitvermietungen am Eicher See. Wir möchten daher ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Grundstücke in diesem Gebiet in privater Hand sind und keine kurzfristigen Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden dürfen.
Am 26. Juni 2018 hat das Verwaltungsgericht Mainz ein wichtiges Urteil zur Vermietung von Ferienhäusern in Wochenendhausgebieten gesprochen, das auch den Eicher See betrifft. In einem konkreten Streitfall stellte das Gericht fest, dass die Nutzung eines Gebäudes als Ferienhaus nicht mit der Nutzung als Wochenendhaus gleichzusetzen ist, da zwischen diesen beiden Nutzungsarten erhebliche Unterschiede bestehen.
Der Begriff „Wochenendhaus“ wird durch die Zweckbestimmung geprägt, dass das Haus zu Freizeitzwecken für begrenzte Zeiträume, wie beispielsweise Wochenenden oder Ferien, genutzt wird. Diese Häuser zeichnen sich durch spezifische bauliche Besonderheiten wie eine geringe Größe aus. Im Gegensatz dazu ist die Nutzung als Ferienhaus intensiver und darauf ausgelegt, über längere Zeiträume hinweg von wechselnden Personengruppen als Erholungsort genutzt zu werden.
Auf Grundlage dieses Urteils wurden kurzfristige Vermietungen in Wochenendhausgebieten untersagt. Zulässig sind lediglich Langzeitvermietungen mit einer Mindestmietdauer von 6 Monaten.
Wir danken Euch für Euer Verständnis und wünschen dennoch eine angenehme Zeit am Eicher See.